Samstag, 30. Juni 2012

Plagiate und Urheberrecht

Die gute wissenschaftliche Praxis schreibt vor, dass man Inhalte und Gedanken von anderen Personen kenntlich macht und die Quellen benennt. Dies ist dann einfach, wenn ein Gedanke eindeutig und original einer Person zuzuordnen ist. In dem Einführungssatz wird es schon etwas komplizierter: Der Sachverhalt ist allgemein bekannt (und damit nicht im Original belegbar), und meine Formulierung orientiert sich an keiner mir bekannten Quelle - deswegen kein Zitat. Je nachdem, wie die Plagiate definiert werden, kann aber schon das bloße Wiedergeben eines Gedanken als "Fehlverhalten" gewertet werden. Müsste ich jetzt also das Netz nach dem Gedanken durchsuchen, um eine - eigentlich meine - Formulierung jemand anderem zusprechen zu können?
Auch bei Allgemeinwissen ist es nicht ganz einfach: Welche Quelle gebe ich an, um alltägliche Sachverhalte zu schildern? Welche Quelle für Allgemeinbekanntes? "Das Buch ist runter gefallen - blöde Schwerkraft (vgl. Newton, 1686)" - seriously?!
Das ist natürlich ein etwas überspitztes Beispiel, aber ich denke, es ist klar, wohin die Überlegung geht. Was ist überhaupt zitierbar, was nicht? Wo fängt der fremde Gedanken an, wo hört er auf?
Es ist klar, dass man nicht wörtlich aus Wikipedia in einem Lehrbuch zitieren kann, ohne dies zu kennzeichnen - es ist fraglich, ob man ÜBERHAUPT aus Wikipedia zitieren kann. Genauso kann man nicht bei Wikipedia aus einem urheberrechtlich geschützten Werk zitieren. Überhaupt kann man nur dann wörtlich zitieren, wenn man es kenntlich macht. Das Umformulieren eines Gedanken ist zulässig und angebracht, aber auch da muss die Originalquelle ihre Würdigung finden. Bei freien Übersetzungen - versteht sich eigentlich von selbst - verhält es sich genau so. Auch vergängliche Quellen - z.B. das Internet - müssen berücksichtigt werden. Die Vorgaben zum Zitieren aus Internetseiten sind klarer formuliert worden, je umgreifender das Phänomen wurde. Ich bin mir sehr sicher, dass es eine ganze Anzahl an wissenschaftlich fundierten und guten Arbeiten gibt, die keine einzige zitierte Internetseite aufbewahrt haben, und deren zitierten Seiten inzwischen nicht mehr vorhanden sind. Ebenso bin ich mir sicher, dass viele Wissenschaftler/innen die Vorgaben der DFG nicht kennen und die Konkretisierung dieser Vorgaben an der einzelnen Institution noch nie zu Gesicht bekommen haben. 
Worauf will ich eigentlich hinaus?
Auf drei Dinge:
1. Die Grenze zwischen einer absichtlichen Täuschung, dem quellenlosen Aufgreifen eines einmal gehörten Gedanken und das Benennen von Allgemeinbekanntem ist sachlich nicht so klar festzustellen wie man es vielleicht vermuten würde. Natürlich muss Fehlverhalten geahndet werden - und zwar unerschrocken, korrekt, zuverlässig. Aber es sollte nicht darin ausarten, dass eine Hexenjagd begonnen und überall strafbares Fehlverhalten gesehen wird, wo keins ist.
2. Die wissenschaftlichen und Zitiervorgaben entwickeln sich im Laufe der Zeit. Es wäre schädlich, die aktuellen Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis z.B. auf die Arbeit von Goethe, Schiller, da Vinci oder Freud anzuwenden. Sie haben sich nicht an Regeln gehalten, die es zu deren Zeit noch nicht gab - und haben trotzdem einen wichtigen Beitrag geleistet.
3. An uns, das heißt an den Institutionen und Vorbildwissenschaftler/innen liegt es, den nachkommenden Generationen diese Regeln guter Praxis nicht nur systematisch vorzustellen, sondern v.a. auch vorzuleben. Ein/e Doktorand/in sollte sich niemals fragen müssen, wieviel Täuschung seine Arbeit oder die Wissenschaft verträgt, weil es einfach keine Alternative sein sollte.
Aber dann wären wir wieder in meiner idealen Welt, in der alle Wissenschaftler/innen sauber arbeiten und deren Verantwortungsbewusstsein jegliche externe Kontrolle überflüssig macht. Und ich frage mich, ob es eine solche Zeit schon einmal gab, und ob vielleicht dies den Mangel an Vorgaben zur Zeit von Goethe, Schiller, da Vinci und Freud erklärt...

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